Therapieverordnung

Für die Therapie in meiner Praxis benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt. Zur Kostenrückerstattung ist eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse erforderlich. Entweder Sie reichen die Verordnung bei der Kasse selbst ein oder ich erledige das gerne auch für Sie.

 

Für präventive Therapien, silent•touch® Behandlungen und Gruppentherapien ist eine ärztliche Verordnung nicht notwendig. Die Kosten für diese Therapien werden allerdings nicht von der Kasse übernommen.

Terminvereinbarung

Terminverbeinbarungen bitte telefonisch unter +43(0)650/448 41 30, per Mail unter office@therapia.at oder Sie benutzen das Kontaktformular.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihren Anruf nicht immer persönlich entgegennehmen kann. Ich werde Sie so bald als möglich zurückrufen.

Therapieablauf

In der ersten Therapieeinheit erfolgt eine genaue Befundung, die Planung der Therapie und die gemeinsame Festlegung der Therapieziele.

Bringen Sie bitte daher die ärztliche Verordnung sowie vorliegende Befunde und wenn vorhanden Röngtenbilder mit.

Therapieverrechnung

Am Ende der Behandlungsserie erhalten sie eine Gesamtrechnung, welche vorab von Ihnen bezahlt wird. Für die Kostenrückerstattung von der Kasse reichen Sie die ärztliche Verordnung mit Bewilligung der Kasse und Ihren Zahlungsbeleg ein.

Üblicherwiese werden ca. 30 bis 40% der Behandlungskosten, je nach Krankenkasse, rückerstattet.